Zertifizierungsprozesse im Überblick
Ein Blick auf den Zertifizierungsprozess:
Inter-CS garantiert Ihnen stets auf professionelle und effiziente Weise alle Phasen des Zertifizierungsprozesses, vom ersten Besuch bis zur Rezertifizierung, mit einem exquisiten technischen Ansatz, der einen kontinuierlichen Mehrwert für die Geschäftsprozesse bringt. Gerne erläutern wir Ihnen bei einem ersten Kontakt die entsprechenden Notwendigkeiten und Anforderungen an das von uns empfohlene System im Detail.
Auf dieser Seite und im Flussdiagramm finden Sie alle Informationen zu den Schritten des gesamten Zertifizierungsprozesses.
Grundlegende Informationen zum Antrag
Der Zertifizierungsprozess beginnt mit einer Anfrage der betreffenden Organisation, die bei unserem technischen Sekretariat eingeht, mit dem Sie sich austauschen und Erklärungen zu allen Fragen erhalten können, die Sie uns stellen möchten. Für Ihren Zertifizierungsantrag verwenden wir ein entsprechendes vorbereitetes Antragsformular und bitten Sie, dieses im Rahmen Ihrer Zertifizierung als Unternehmen auszufüllen.
Anschließend werden Ihre Angaben von unseren Mitarbeitern geprüft und Sie erhalten einen Vorschlag für Ihren individuellen Zertifizierungsprozess und die entsprechenden Maßnahmen und Umsetzungsschritte. Zusätzlich zu den Kosten des Antrags fallen keine weiteren Kosten an. Sie erhalten dann ein transparentes und maßgeschneidertes Angebot, wie sie immer in unseren Dienstleistungen enthalten sind.
Im Falle der Annahme des Vorschlags beginnt der Zertifizierungsprozess sofort, indem gemeinsam der Zeitplan für die Auditaktivitäten vor Ort und im Backoffice festgelegt wird.
Ebene 1
Ebene 2
Ein Voraudit dient als erste Überprüfung und Erkundung aller relevanten Informationen des Managementsystems eines Unternehmens, das zertifiziert werden soll. Es ist ein geplantes Verfahren, bei dem das Hauptziel darin besteht, einen klaren Überblick über die nachfolgenden Schritte des Zertifizierungsprozesses zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Voraudits oder Pre-Audits nicht als Beratung für die Zertifizierung dienen.
Ebene 1
Bei einem Vor-Ort-Besuch überprüft unsere Zertifizierungsgesellschaft alle relevanten dokumentarischen Anforderungen eines Unternehmens und bewertet ihre Einhaltung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen eine gründliche Analyse durch und konzentrieren sich dabei insbesondere auf folgende Aspekte und Inhalte:
- Wir lernen die örtlichen Gegebenheiten sowie die lokalen Prozesse, Ausnahmen, Umfänge und die Berechnung der Manntage kennen und überprüfen sie.
- Wir stellen sicher, dass das Managementsystem des Unternehmens den Auditstandards und dem Umfang des Audits entsprechend mit den Dokumenten übereinstimmt.
- Wir erstellen einen detaillierten Umsetzungsplan für das Audit der Stufe 2.
- Optional erstellen wir einen professionellen Bericht und ein Protokoll mit detaillierten Informationen.
Um das Audit der Stufe 1 effektiv durchführen und abschließen zu können, muss das zu zertifizierende Unternehmen alle gesetzlichen und regulierten Bedingungen, normativ definierten Dokumente sowie messrelevanten Dokumente (zur Messung der Wirksamkeit des Systems) bereitstellen.
Ebene 2
Nach erfolgreichem Abschluss des Vor-Ort-Audits der Stufe 1 durch das Auditteam der Zertifizierungsgesellschaft wird nun die Phase 2 geplant und durchgeführt.
Das Audit der Stufe 2 gemäß dem vorher festgelegten Auditplan beinhaltet eine gemeinsame Sitzung zur Durchführung des Audits sowie eine Auswertungssitzung des Auditteams und abschließend eine Abschlussbesprechung. In dieser Phase liegt der Fokus darauf, die effektive Umsetzung des Managementsystems zu überprüfen und eine Zertifizierung gemäß den Prüfungsstandards zu empfehlen.
Überwachungsaudits sind zusätzliche Audits, die bei einem zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden, unter Berücksichtigung des Ausstellungsdatums des erlangten Qualitätszertifikats. Diese Überwachungsaudits finden mindestens einmal im Jahr statt.
Bei einer Zertifikatslaufzeit von 3 Jahren sind mindestens zwei Überwachungsaudits vorgesehen.
Der genaue Zeitpunkt und die Reihenfolge der Überwachungsaudits werden am Ende des Zertifizierungsaudits festgelegt. Die Anzahl der Überwachungsaudits kann von der Zertifizierungsgesellschaft individuell erhöht werden, falls Abweichungen oder besondere Feststellungen durch das Auditteam vorliegen.
Ein Folgeaudit oder Post-Audit wird dann durchgeführt, wenn mehrere oder größere Abweichungen festgestellt wurden und die erforderlichen Korrekturen einen längeren Zeitraum zur Umsetzung erfordern.
Der Zweck des Folgeaudits besteht darin, sicherzustellen, dass die festgestellten Abweichungen effektiv behoben wurden und das Unternehmen wieder in Übereinstimmung mit den relevanten Standards und Anforderungen steht. Das Auditteam überprüft dabei die implementierten Maßnahmen und bewertet deren Wirksamkeit.
Das Folgeaudit ermöglicht es dem Unternehmen, die erforderlichen Verbesserungen umzusetzen und sicherzustellen, dass es weiterhin den geforderten Qualitätsstandards entspricht. Es dient als Instrument zur kontinuierlichen Überwachung und Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Managementsystems.
Die Rezertifizierung erfolgt nach Ablauf von drei Jahren, basierend auf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats, die von der Zertifizierungsgesellschaft festgelegt wird.
Das Unternehmen erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den bevorstehenden Ablauf der Zertifikatsgültigkeit, in der Regel drei Monate vorher. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich bei der Zertifizierungsstelle zu melden. Wenn keine entsprechende Rückmeldung erfolgt, kann dies dazu führen, dass das Zertifikat seine Gültigkeit verliert und ungültig wird.
Jedoch kann das Unternehmen durch einen schriftlichen Antrag eine schnelle Durchführung eines Rezertifizierungsaudits beantragen, um die Kontinuität des Zertifikats zu gewährleisten und die Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre zu verlängern. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen kontinuierlich den geforderten Qualitätsstandards entspricht und seine Zertifizierung aufrechterhält.
Eine Übertragung von Zertifikaten anderer Zertifizierungsgesellschaften ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine Überprüfung durch unsere Zertifizierungsgesellschaft. Für solche Übertragungsanträge wird das gleiche Verfahren wie für das Audit der Stufe 1 angewendet und umgesetzt. Dabei werden alle relevanten Informationen und Dokumente des zu übertragenden Zertifikats sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass die Anforderungen und Standards erfüllt sind.
Unser Auditteam führt eine gründliche Bewertung durch, um die Gleichwertigkeit des bestehenden Zertifikats mit unseren eigenen Anforderungen zu bestätigen. Dies beinhaltet möglicherweise eine Überprüfung vor Ort, um die Umsetzung des Managementsystems des Unternehmens zu bewerten.
Durch diesen Prozess gewährleisten wir, dass die Übertragung des Zertifikats reibungslos erfolgt und die Gültigkeit des Zertifikats bestätigt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Übertragungsantrag individuell bewertet wird, um sicherzustellen, dass die Integrität und Glaubwürdigkeit unserer Zertifizierungsverfahren aufrechterhalten werden.